LED-Beleuchtung wird in vielen Fällen staatlich gefördert. Diese Förderung gilt sowohl für Innen-, als auch für Außen- und Straßenbeleuchtung. Denn durch LEDs kann ein Großteil an Energie eingespart werden – davon profitiert auch die Umwelt.
Seit dem 1. August 2020 gelten mit der neuen Fassung der Kommunalrichtlinie neue Bedingungen zur Förderung bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Zu den investiven Förderschwerpunkten im Bereich Beleuchtung gehören die Punkte Innen- und Hallenbeleuchtung, sowie Außen- und Straßenbeleuchtung. Das Klimaschutzprojekt ist eine Initiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Projektträger ist der Projektträger Jülich | Forschungszentrum Jülich GmbH.
Bitte beachten Sie die festgesetzte Antragsfrist: Der erste Antragszeitraum läuft vom 1. August 2020 bis zum 31.12.2022.
In unserem Blog geben wir Ihnen einen Überblick über Fördermöglichkeiten und die Bedingungen, die erfüllt werden müssen.